Platzordnung
Kultursommer Wien
Durch Betreten des im Folgenden näher bezeichneten Geländes haben sich Besucher:innen verbindlich an die nachstehende Platzordnung zu halten.
Anwendungsbereich
Diese Platzordnung gilt für die Veranstaltung Kultursommer Wien (nachfolgend „Veranstaltung“) an allen wie an dieser Veranstaltungsstätte (nachfolgend „Veranstaltungsstätte“), veranstaltet durch Kultursommer Wien KS GmbH (nachfolgend „Veranstalterin“) und regelt Rechte und Pflichten der teilnehmenden Personen (Besucher:innen, Künstler:innen, Veranstalter:innen und deren Mitarbeiter:innen oder von diesen beauftragten Personen und Firmen). Die Platzordnung wird an der Veranstaltungstätte gut sichtbar angeschlagen. An der Veranstaltung teilnehmende Personen haben die Bestimmungen der kundgemachten Platzordnung einzuhalten, widrigenfalls sie sich nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten dürfen.
Geltungsbereich/Veranstaltungszeit
Diese Platzordnung gilt für die Veranstaltungsstätte während der Dauer der Veranstaltung. Eine Veranstaltungsstätte umfasst alle im Zuge der Veranstaltung verwendeten und gekennzeichneten Einrichtungen und Freiflächen.
Zutrittskontrollen und Aufenthalt
Die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen sind verpflichtet sich vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte einer (eventuellen) Ausweiskontrolle durch das Ordnungspersonal der Veranstalterin zu unterziehen.
Das von der Veranstalterin eingesetzte Ordnungspersonal ist berechtigt (aber nicht verpflichtet) vor Eintritt in die Veranstaltungsstätte Bekleidungsstücke, Taschen und mitgeführte Behältnisse der teilnehmenden Personen jederzeit nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen.
Das Ordnungspersonal/ die Veranstalterin ist/sind berechtigt, Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen können (z.B. aufgrund von übermäßigem Alkoholkonsum oder dem Mitführen von verbotenen oder gefährlichen Gegenständen), den Zutritt zur Veranstaltungsstätte zu verweigern.
Selbiges gilt für Personen die eine Durchsuchung ihrer Bekleidungsstücke, Taschen oder mitgeführten Behältnisse bzw. eine etwaige Ausweiskontrolle verweigern.
Im Einzelfall ist das Ordnungspersonal/ die Veranstalterin berechtigt derartige Kontrollen auch bei an der Veranstaltung teilnehmenden Personen vorzunehmen, die sich bereits in der Veranstaltungsstätte aufhalten. Bei Verstößen gegen die Platzordnung sind die Veranstalterin sowie das Ordnungspersonal und Organe der LPD Wien berechtigt, die Zuwiderhandelnden der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
Nach Veranstaltungsende eines Veranstaltungstages, haben alle Besucher:innen die Veranstaltungsstätte schnellstmöglich zu verlassen.
Jugendschutz
Es gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.
Kindern unter 12 Jahre ist der Zutritt nur in Begleitung einer volljährigen Begleitperson gestattet.
Alkohol
Jegliche Mitnahme von alkoholischen Getränken in Flaschen auf das Veranstaltungsareal ist untersagt. Diesbezügliche Behältnisse werden, ohne Ersatzanspruch, eingezogen. Die Besucher:innen erklären sich in diesem Zusammenhang mit entsprechenden Kontrollen durch Mitarbeiter:innen der Veranstalterin einverstanden.
Der übermäßige Konsum von Alkohol auf dem Veranstaltungsareal ist untersagt. Die Veranstalterin behält sich vor, stark alkoholisierte Personen, die für sich selbst und/oder Dritte eine Gefährdung darstellen, des Veranstaltungsareals zu verweisen.
Verbotene Gegenstände
Verboten ist die Mitnahme jeder Art von Gegenständen und Substanzen die eine Gefährdung der in § 18 Abs. 1 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020 (inkl. Ergänzungen bis 30. Juni 2025) aufgezählten Schutzinteressen (insbesondere Gefährdung für Leben und Gesundheit von Menschen, Gefährdung der Betriebssicherheit) darstellen können.
Verboten sind insbesondere:
- Waffen jeder Art (als Waffe ist jeder besonders gefährliche, zur Bedrohung von Leib oder Leben geeignete Gegenstand anzusehen);
- Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können;
- Gassprühflaschen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- giftige, ätzende oder färbende Substanzen oder Gegenstände;
- Schirme;
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
- pyrotechnische Gegenstände und Sätze, wie zB.: Feuerwerkskörper, Rauchbomben, bengalische Feuer usw.;
- mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (z.B. Megafon);
- Laserpointer, Trillerpfeifen, Gaströten;
- Pfeffersprays und Tränensprays;
- große bzw. sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Camelbacks (Trinkrucksäcke), Reisekoffer;
- Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
- rassistisches, fremdenfeindliches, nationalsozialistisches, sexistisches, Queerfeindliches, oder sonstiges diskriminierendes Verhalten.
Personen, welche verbotene Gegenstände im Sinne dieser Platzordnung mit sich führen, wird der Zutritt zur Veranstaltungsstätte verwehrt. Werden Personen mit verbotenen Gegenständen in der Veranstaltungsstätte angetroffen, ist die Veranstalterin bzw. das Ordnungspersonal berechtigt, die betreffenden Personen der Veranstaltungsstätte zu verweisen.
Mitführen von Tieren/Abstellen von Gefährten
Die Mitnahme von Tieren ist untersagt, ausgenommen Hunde, sofern dies an der Spielstätte zugelassen ist. Hunde, ausgenommen Blindenführ- und Partnerhunde, müssen einen Maulkorb tragen und sind an der Leine zu führen. Blindenführ- und Partnerhunde müssen ein Führgeschirr tragen.
Das Abstellen von Fahrrädern, Elektrorollern, Segways oder ähnlichen Gefährten in der Veranstaltungsstätte bzw. das Festmachen dieser an Aufbauten, Zäunen, Absperrgittern und dgl. stellt ein Sicherheitsrisiko dar und ist verboten. Bei Zuwiderhandeln können die Gefährte auf Kosten des/der Zuwiderhandelnden durch das Ordnungspersonal/ die Veranstalterin entfernt und durch die Veranstalterin verwahrt werden.
Es besteht kein Ersatzanspruch für Beschädigungen an Fahrrädern und Elektrorollern oder Absperrschlössern.
Verhaltensanweisung während der Veranstaltung
Alle Personen, die die Veranstaltungsstätte betreten, haben sich so zu verhalten, dass andere Personen weder geschädigt, gefährdet noch belästigt werden und der ordnungsgemäße und ungestörte Ablauf der Veranstaltung nicht beeinträchtigt wird. Weiters haben sie sich so zu verhalten, dass es zu keiner Beschädigung von Aufbauten, Einrichtungen, Gerätschaften oder Gegenständen kommt.
Verständigung des Sicherheitsdienstes und/oder der Einsatzkräfte von Blaulichtorganisationen
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle, etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst, die Veranstalterin oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen (Feuerwehr 122, Polizei 133, Rettung 144) informiert werden: Bewahren Sie Ruhe und beachten Sie Ihre eigene Sicherheit.
Verhalten im Falle eines Unwetters (Sturm, Hagel, Gewitter, Glatteis)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Aufziehen eines Unwetters alle Besucher:innen eigenverantwortlich geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen haben. Insbesondere kann der Aufenthalt unter Bäumen sowie der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe von technischen Aufbauten eine Gefährdung darstellen. Diesbezügliche Hinweise (Anweisungen durch Sicherheitsdienst, Durchsagen über Beschallungsanlagen) durch die Veranstalterin sind unbedingt zu beachten.
Verhalten in Notfällen
Im Gefahrenfall (Brand, Unfälle etc.) müssen umgehend der Sicherheitsdienst oder die Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen informiert werden.
- Alarmieren
- Nächste:r Mitarbeiter:in des Sicherheitsdienstes
- Feuerwehr: 122
- Polizei: 133
- Rettung: 144
- Retten / Löschen / Erste Hilfe
- Ruhe bewahren
- Eigene Sicherheit beachten
Verhalten bei Räumung oder Evakuierung
Im Falle einer notwendigen Räumung bzw. Evakuierung ist unbedingt Ruhe zu bewahren und den Anordnungen der Veranstalterin, des Sicherheitsdienstes, der Einsatzkräfte der Blaulichtorganisationen sowie Durchsagen über die Beschallungsanlage oder über Megafone unbedingt Folge zu leisten.
Fahrverbot
Am gesamten Gelände herrscht grundsätzlich Fahrverbot für ein- und mehrspurige motorisierte Fahrzeuge. Ein Befahren des Geländes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Veranstalterin gestattet und hat in jedem Fall mit äußerster Vorsicht und einer maximalen Geschwindigkeit bis 7 km/h zu erfolgen.
Auch die Benutzung von unmotorisierten Fahrzeugen und Sportgeräten wie beispielsweise Fahrräder, Scooter, Inlineskates, Skateboards und Rollschuhen ist am gesamten Gelände untersagt (ausgenommen Fahrräder am Fahrradweg).
Anordnungsbefugnis
Allfälligen Anordnungen der Exekutive, der Feuerwehr, dem Sicherheitspersonal, Organen der Stadt Wien, des/ der Grundeigentümer:in, Grundverwalter:in als auch der Veranstalterin selbst haben die teilnehmenden Personen umgehend Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann die betreffende Person vom Gelände gewiesen werden.
Rechtsfolgen bei Verstößen
Gem. § 27 Abs. 5 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 (inkl. Änderung LGBl. Nr. 33/2025) dürfen sich Personen nicht in der Veranstaltungsstätte aufhalten, die sich nicht an die Bestimmungen dieser genehmigten und kundgemachten Platzordnung halten. Jedes Zuwiderhandeln gegen diese Platzordnung kann mit einem Verweis von der Veranstaltungsstätte geahndet werden. Es wird gemäß § 27 Abs. 6 Wiener Veranstaltungsgesetz 2020, LGBl. Nr. 53/2020 darauf hingewiesen, dass die Missachtung der Wegweisung durch die Überwachungsorgane der Landespolizeidirektion Wien eine Verwaltungsübertretung darstellt. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Stellen zur Anzeige gebracht.
Haftung
Das Betreten der Veranstaltungsstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Erziehungsberechtigte/ Begleitpersonen haften für ihre Kinder.
Die Veranstalterin übernimmt für allfällig auftretende Schäden sowie verlorene bzw. gestohlene Gegenstände keine Haftung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, am gesamten Gelände darauf zu achten, dass es Unebenheiten, Gehsteigkanten und teilweise Bereiche mit unterschiedlichen Beleuchtungsverhältnissen geben kann. Die Benutzung erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
Im Falle der Absage der Veranstaltung werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt. Unfälle und Schäden sind unverzüglich der Veranstalterin, dem Sicherheitsdienst oder den Einsatzkräften der Blaulichtorganisationen anzuzeigen.
Werbetätigkeit
Die Verteilung und das Bereithalten von Drucksorten, Werbematerial und/oder Wegwerfprodukten ist ohne schriftliche Genehmigung der Veranstalterin untersagt. Im Falle des Zuwiderhandelns ist die Veranstalterin berechtigt, Reinigungskosten iHv zumindest € 500,00, ein Benützungsentgelt iHv jedenfalls € 2.500,00 und die Kosten rechtlicher Intervention sowohl gegen den/die Verursacher:in vor Ort als auch gegenüber der/dem Beworbenen in Rechnung zu stellen. Allenfalls darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
Datenschutz- und Verwertungsrechte
Bei den Veranstaltungen können die Veranstalterin und Medienunternehmen Fotos und/oder Ton-/Bildaufnahmen machen, um so die Veranstaltung und Tätigkeit der Veranstalterin zu dokumentieren und (live) zu übertragen, zu bewerben und über sie zu berichten. An den Fotos und/oder Ton-/Bildaufnahmen haben die Veranstalterin und das Medienunternehmen ein berechtigtes Interesse, jeder Veranstaltungsteilnehmer:in steht gemäß Art 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.kultursommer.wien/datenschutz.
Jede Person, die das Gelände betritt, erkennt an, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Die Privatsphäre der anderen Besucher:innen muss jedenfalls respektiert werden. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Davon ausgenommen sind akkreditierte Journalist:innen und Inhaber:innen eines gültigen Presseausweises in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Umweltschutz
Dem Kultursommer Wien wurde das Zertifikat des österreichischen Umweltzeichen für Green Events verliehen.
Das bedeutet, dass sich das Festival nachhaltig und verantwortungsvoll gegenüber seiner Umwelt verhält. Daher sind alle Beteiligten angehalten, sich während der Veranstaltung an diesem Ziel zu beteiligen, durch umweltschonende An- und Abreise, sparsamen Energie- und Wasserverbrauch sowie Abfallvermeidung und -trennung.
Erreichbarkeit
Kultursommer Wien KS GmbH, 3., Dannebergplatz 16-16A/Top 3 Telefonnummer: +43 (0)1 3618183
